

Informationsblätter zum Download
- Abfüllung und Mengenkennzeichnung
von Fertigpackungen mit Brennholzscheiten bis 50 kg oder 50 Liter oder 50
dm3
- Informationen für Händler, Hersteller, Importeure und Betriebe der Brennholzproduktion
und des Brennholzhandels -
Eichrechtliche Grundlagen
im Bereich der Elektromobilität
Gesetzliche Grundlagen – Information für Händler, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber,
Messdatendienstleister, Hersteller, Entwickler und Konstrukteure
- Messstellen in (Solar-)
Anlagen nach dem EEG
Merkblatt zum Thema: Stromzähler in Solar- oder anderen Anlagen, die gemäß
„Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz
- EEG) Strom in Elektrizitätsnetze einspeisen und dabei der Eichpflicht
unterliegen
-
Informationen für Verwender
von Messgeräten
zur europ. Richtlinie 2004/22/EG für Messgeräte (MID)
=> Diese Richtlinie stellt Anforderungen an das Inverkehrbringen von
bestimmten Messgeräten, d.h. der Übergang vom Hersteller bzw.
vom Händler an den Verwender sowie an die Inbetriebnahme der entsprechenden
Messgerätearten (pdf-Format)
- Info-Blatt "Leistungskatalog
der Eichbehörden in Deutschland"
(pdf-Format)
- Faltblatt "Strom, Wasser,
Gas und Wärme kosten Geld"
Verbraucherinformation über Messgeräte für Elektrizität,
Gas, Wasser und Wärme in Haushalten.
(pdf-Format)
-
Faltblatt "Messsicherheit beim Heizölkauf
und Heizöllieferung"
=> bekommt man immer die Menge Heizöl für die man auch bezahlt
hat? (pdf-Format)
- Faltblatt "Verbraucherschutz durch
Fertigpackungskontrollen"
=> z.B. Mogelpackungen - Mehr Schein als Sein?, oder die Packung Müsli,
der Becher Jogurt die Dose Faltencreme; ist auch wirklich die angegebene
Menge drin?
(pdf-Format)
-
Faltblatt "Brutto für
Netto?"
=> z.B. Darf die Verpackung (Papier, Alu-Folie, Kunststoffschale) beim
Verkauf von losen Erzeugnissen mit gewogen werden?
(pdf-Format)
- Faltblatt "Abgasmessgeräte in Motorradwerkstätten"
=> gültig mit der Gesetzesänderung ab Apr. 2006 (pdf-Format,
83 KB)
- Informationsblatt: "Medizinprodukte
mit Messfunktion"
Rechtlicher Hintergrund
Seit Inkrafttreten der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
bzw. seit der Reform des Eichwesens haben sich die Zuständigkeiten zur Überprüfung
der zulässigen Messabweichung von Medizinprodukten mit Messfunktionen geändert.
Die Bauartzulassung und die Ersteichung nach dem Eichrecht wurden durch
ein Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt, dessen positives Ergebnis durch
das Anbringen eines CE-Zeichens und einer Konformitätserklärung dokumentiert
wird. Mittels der Messtechnischen Kontrolle (MTK) wird festgestellt, ob
ein Medizinprodukt die zulässigen maximalen Messabweichungen einhält. Diese
MTK werden von Bundesland zu Bundesland von unterschiedlichen Prüfdiensten
durchgeführt.
(pdf-Format)