

Informationsblätter zum Download
- Eichpflicht bei Elektrofahrzeugen
und -tankstellen
Gesetzliche Grundlagen – Information für Händler, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber,
Messdatendienstleister, Hersteller, Entwickler und Konstrukteure
-
Informationen für Verwender
von Messgeräten
zur europ. Richtlinie 2004/22/EG für Messgeräte (MID)
=> Diese Richtlinie stellt Anforderungen an das Inverkehrbringen von
bestimmten Messgeräten, d.h. der Übergang vom Hersteller bzw.
vom Händler an den Verwender sowie an die Inbetriebnahme der entsprechenden
Messgerätearten (pdf-Format, 85 KB)
- Info-Blatt "Leistungskatalog
der Eichbehörden in Deutschland"
(pdf-Format, 42 KB)
- Faltblatt "Strom, Wasser,
Gas und Wärme kosten Geld"
Verbraucherinformation über Messgeräte für Elektrizität,
Gas, Wasser und Wärme in Haushalten.
(pdf-Format, 104 KB)
-
Faltblatt "Messsicherheit beim Heizölkauf
und Heizöllieferung"
=> bekommt man immer die Menge Heizöl für die man auch bezahlt
hat? (pdf-Format, 86 KB)
- Faltblatt "Verbraucherschutz durch
Fertigpackungskontrollen"
=> z.B. Mogelpackungen - Mehr Schein als Sein?, oder die Packung Müsli,
der Becher Jogurt die Dose Faltencreme; ist auch wirklich die angegebene
Menge drin?
(pdf-Format, 282 KB)
-
Faltblatt "Brutto für
Netto?"
=> z.B. Darf die Verpackung (Papier, Alu-Folie, Kunststoffschale) beim
Verkauf von losen Erzeugnissen mit gewogen werden?
(pdf-Format, 84 KB)
- Faltblatt "Abgasmessgeräte in Motorradwerkstätten"
=> gültig mit der Gesetzesänderung ab Apr. 2006 (pdf-Format,
83 KB)
- Informationsblatt: "Medizinprodukte
mit Messfunktion"
Rechtlicher Hintergrund
Seit Inkrafttreten der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
bzw. seit der Reform des Eichwesens haben sich die Zuständigkeiten zur Überprüfung
der zulässigen Messabweichung von Medizinprodukten mit Messfunktionen geändert.
Die Bauartzulassung und die Ersteichung nach dem Eichrecht wurden durch
ein Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt, dessen positives Ergebnis durch
das Anbringen eines CE-Zeichens und einer Konformitätserklärung dokumentiert
wird. Mittels der Messtechnischen Kontrolle (MTK) wird festgestellt, ob
ein Medizinprodukt die zulässigen maximalen Messabweichungen einhält. Diese
MTK werden von Bundesland zu Bundesland von unterschiedlichen Prüfdiensten
durchgeführt.
(pdf-Format, 46 KB)