Oft gestellte Fragen an die DAM
 

Wer kann die DAM besuchen?

 

Wer sind Träger der DAM?

 

Wie finanziert sich die DAM?
 


Wer kann die DAM besuchen?

Zu den Lehrgängen für den mittleren und gehobenen eichtechnischen Dienst und zu Fortbildungsveranstaltungen für Eichbedienstete werden die Teilnehmer grundsätzlich von den zuständigen Eichbehörden der Länder entsandt. Für diese Teilnehmer fallen keine weiteren Teilnahmeentgelte an.

Eine Teilnahme Dritter an den o.g. Veranstaltungen ist grundsätzlich gegen ein Teilnahmeentgelt möglich. Die von der DAM spezielll für Dritte aufgelegten Veranstaltungen (z.B. Prüfstellenseminare, internationale Workshops usw.) stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. In Einzelfällen behält sich die DAM jedoch vor, aus didaktischen Gründen eine fachspezifische Vorbildung als Voraussetzung zur Teilnahme zu verlangen.

 

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Wer sind die Träger der DAM?

 

Die aus der Durchführung des Akademie-Abkommens entstehenden Kosten werden von den zuständigen Landesbehörden der 16 Bundesländer getragen.

Der Freistaat Bayern übernimmt hiervon 10% als Grundbetrag. Der Rest wird auf alle Länder nach dem sog. "Königsteiner Schlüssel" umgelegt.

Veranstaltungen für Dritte müssen daher durch Teilnahmeentgelte oder sonstige Finanzierungsleistungen Dritter kostendeckend durchgeführt werden.

 

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Wie finanziert sich die DAM?

 

Die gesamten jährlichen Ausgaben der DAM (derzeit ca. 600.000,00 EUR/Jahr) werden etwa zur Hälfte durch Teilnahmeentgelte bzw. Finanzierungsleistungen gedeckt, die andere Hälfte wird gemäß dem Akademie-Abkommens durch die Länder getragen.
 


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